Menü

Tel.: +43 5373 42210

Gutscheine
& Tickets
Jetzt einen Gutschein oder ein Ticket kaufen. Das ideale Geschenk für jeden Anlass.

Ausschreibung Haflinger Weltausstellung 2025


1. Allgemeines:
Die Haflinger Weltausstellung ist eine Veranstaltung des Haflinger Pferdezuchtverbandes Tirol (HPT) in Zusammenarbeit mit der Haflinger Welt- Zucht- und Sportvereinigung (HWZSV). Mit Beschluss der HWZSV Generalversammlung vom 01.10.2023 wurde die Organisation und die Durchführung der Haflinger Weltausstellung dem Haflinger Pferdezuchtverband Tirol übertragen.

2. Veranstalter und Austragungsort:
Veranstalter ist der Haflinger Pferdezuchtverband Tirol, Schlossallee 27 – 29 in A-6341 Ebbs. Austragungsort ist das Haflingergestüt Fohlenhof in Ebbs, ebenfalls Schlossallee 27 – 29 in A-6341 Ebbs. Veranstaltungsdatum: vom 29. Mai bis zum 01. Juni 2025.

3. Art der Veranstaltung:
Es handelt sich um eine Zuchtschau für Pferde der Rasse Haflinger. Die Vorstellung der Pferde erfolgt an der Hand in Einzelbewertung. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, Sammlungen, Generationenfolgen usw. zu erfassen und zu präsentieren.

4. Ausschreibung:
Die Ausschreibung wird in den Fachmagazinen „Haflinger Pferde“ und „Haflinger Info“ publiziert und im Internet unter www.haflinger-tirol.com und www.haflinger-world.com veröffentlicht.
Weiters wird die Ausschreibung an alle Mitgliedsorganisationen der HWZSV digital übermittelt.

5. Teilnahmeberechtigte Haflinger Pferde:
Teilnahmeberechtigt sind im Zuchtbuch von Mitgliedsorganisationen der HWZSV eingetragene Haflinger Pferde. Gekörte Haflingerhengste im Alter von drei und vier Jahren. Gekörte Haflingerhengste ab dem Alter von fünf Jahren mit positiv abgelegter Hengstleistungsprüfung (HLP als 30 Tage Stationstest).
Haflingerjungstuten im Alter von einem bis drei Jahren. Haflingerstuten mit Fohlen bei Fuß. Haflingerstuten ohne Fohlen.

6. Anzahl der Ausstellungspferde:
Jeder Mitgliedsorganisation wird ein Kontingent an Ausstellungspferden zugeteilt, deren Höhe im Verhältnis zur entsprechenden Population an Haflinger Zuchtpferden steht. Wird von einer Teilnehmerorganisation das vereinbarte Kontingent nicht ausgeschöpft, erfolgt die Aufteilung der frei gewordenen Plätze. Die maximale Obergrenze wird mit 600 Ausstellungspferden festgelegt.

7. Anmeldung und Equipe Chef/-in:
Die Anmeldung der Pferde erfolgt durch die Mitgliedsorganisationen direkt beim Veranstalter.
Der Anmeldungbeizulegen ist eine Kopie des Pferdepasses mit Nachweis von mindestens sechs Vorgenerationen. Bei trächtigen Stuten ist der Fohlenvater anzugeben. Bei Hengsten ab dem Alter von fünf Jahren ist das Ergebnis der Hengstleistungsprüfung beizulegen. Es ist von jeder Mitgliedsorganisation ein/e „Equipe-Chef/in“ zu nominieren, der/die jeweilige Organisation offiziell vertritt. Folgende Fristen werden festgelegt und sind ausnahmslos einzuhalten:
Anzahlmäßige und namentliche Nennung von Pferden und Besitzern pro Nation bis zum 28. Februar 2025. Namentliche Nennung vom/n Equipe-Chef/in bis 28. Februar 2025.

8. Nominierung der teilnehmenden Pferde:
Alle teilnehmenden Pferde sind vorab, von beauftragten Personen der jeweiligen Mitgliedsorganisation, zubesichtigen bzw. zu nominieren.

9. Beurteilung der Pferde:
Es erfolgt bei allen Ausstellungspferden eine kommissionelle Einzelbeurteilung am Vorführdreieck – als Richterkommission fungieren national anerkannte und von der HWZSV beauftragte Zuchtrichter. Pro 30 Ausstellungspferde, wird ein/e Zuchtrichter/in nominiert und vom Veranstalter eingeladen, also gesamt 20 Zuchtrichter/innen aufgeteilt auf fünf Vorführdreiecken. Die Beurteilung der Pferde erfolgt nach dem 11-Punkte-Wertnotensystem. Der Ablauf und Modus wird von der „Schauleitung“, die aus dem Präsidenten der HWZSV und jeweils einem/r Vertreter/in von der ANACHRAI Italien und der ARGE Haflinger Österreich besteht, überwacht.
Die Klassen werden im Hauptring (Arena) gereiht und die jeweiligen Sieger, Reservesieger und zweite Reservesieger ermittelt. Daraus werden Weltsieger und Weltreservesieger in fünf Kategorien gekürt:

  • Weltsiegerhengst Zuchthengst
  • Weltsiegerhengst Zuchthengst jung
  • Weltsiegerin Zuchtstuten
  • Weltsiegerin Zuchtstuten jung
  • Weltjungendsiegerin
  • Nationensieger

10. Nenngebühr:
Das Nenngeld pro Ausstellungspferd beträgt € 300,- darin inkludiert sind die Start-, Stall- und Raufuttergebühr. Für HPT-Mitglieder im Verbandsgebiet Tirol beträgt die Nenngebühr € 250,- da sie zu Arbeitsleistungen im Rahmen der Veranstaltung, aber auch in der Vor-und Nachbereitung herangezogen werden.
Es besteht die Möglichkeit eine Unfallversicherung für Ausstellungspferde zu buchen (siehe Pkt. 11 Haftung und Versicherung) die über das „NenngeldPlus“ für das jeweilige Pferd aktiviert wird (Nenngeld € 300,- plus Versicherungsprämie € 30,- =Nenngeld Plus €330,-) Die Nenngebühr muss gesammelt von der jeweiligen Organisation bis spätestens 28.03.2025 direkt beim Veranstalter entrichtet werden. Die Anmeldung ist erst nach Eingang der Nenngebühr wirksam, spätere Meldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Nichtteilnahme oder Abmeldung nach dem 01.04.2025 wird die Nenngebühr nicht mehr rückerstattet.

11. Haftung und Versicherung:
-11.1. Haftungsbegrenzung:
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Veranstalter geht davon aus, dass jeder Besitzer für seine Pferde eine „Tierhalter – Haftpflichtversicherung“ bestehen hat, welche für Schäden durch das Tier an fremden Personen oder Sachen haftet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung, weder für Mensch, Tieru./o, Sachen und haftet ausschließlich für grobes Verschulden. Wir empfehlen daher jedem Tierhalter, für teilnehmende Pferde eine entsprechende Tierversicherung für die Dauer der Veranstaltung sowie direktem An- und Rücktransport abzuschließen.

-11.2. Tierversicherung für teilnehmende Pferde (Versicherungsschutz):
Über das „Nenngeld Plus“ (+ € 30,- / Pferd) kann folgender Versicherungsschutz gebucht
werden.

Tod (Verendung und Nottötung) infolge von:

  • Unfall
  • Transportunfälle
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht

Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren sowie dauernde Untauglichkeit zur Zucht infolge von:

  • Unfall
  • Transportunfälle
  • Brand, Explosion, Blitzschlag
  • Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht

Entschädigung:

  • Tod (Verendung oder Nottötung): volle Versicherungssumme;
  • Unbrauchbar zum Reiten, Fahren und untauglich zur Zucht: 80% der Versicherungssumme;
  • Unbrauchbar zum Reiten, Fahren und tauglich als Zuchtpferd: 80% der Differenz des Tierwertes vor und nach der Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren;
  • Untauglich zur Zucht und brauchbar als Reit- und Fahrpferd: 80% der Differenz des Tierwertes vor und nach der Untauglichkeit zur Zucht;
  • Diebstahl / Raub / Abschlachten in diebischer Absicht: Volle Versicherungssumme;

Die Versicherungssumme bei Hengsten ist mit € 12.000,- und bei Stuten mit € 7.000,-
begrenzt. Fohlen (bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats) gelten pauschal mit €1.000,-
bei der jeweiligen Stute automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz hat Gültigkeit vom 27.05 – 02.06.2025.

12. Unterbringung der Pferde:
Es werden alle Pferde in Boxen untergebracht! Die Unterbringung der Stuten erfolgt in Zeltstallungen, jeweils nach Nationen aufgeteilt. Hengste werden in eigenen Stallungen untergebracht. Das Ausstellen der Pferde erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko! Wir weisen bereits jetzt schon darauf hin, dass alle Stallzelte und Stallungen in den Nachtstunden von 22:00 bis 06:00 Uhr geschlossen und auch für Pferdebesitzer oder deren Beauftragte nicht zugänglich sind – dies gilt zum Wohl der Pferde!

13. An- und Abreise:
Bei der Anlieferung der Pferde muss die Verordnung zum Schutz von Tieren bei Transporten VO (EG)1/2005 berücksichtigt werden. Für Pferde mit Herkunft außerhalb von Österreich ist eine TRACES Bescheinigung oder eine Gesundheitsbescheinigung gem. Anh. II der RL 2009/156/EG notwendig. Die Kosten für An- und Abreise trägt der Aussteller. Aufgrund der strengen Veterinärbestimmungen ist die Anreise am Dienstag, den 27.05.2025 und am Mittwoch, den 28.05.2025 jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten können ausnahmslos keine Pferde angeliefert werden! Die Abreise ist am Sonntag, den 01. Juni 2025 nach Abschluss der Veranstaltung um ca. 15:00 Uhr möglich und muss jedoch bis spätestens Montag, den 02. Juni 2025 um 12:00 Uhr erfolgen.

14. Veterinärbestimmungen und Hufbeschlag:
Die Veranstaltung wird von der Landes- und Bezirksveterinärbehörde durch Anwesenheit einer Amtstierärztin / eines Amtstierarztes überwacht. Pferde mit Anzeichen von Krankheiten werden ausnahmslos zur Veranstaltung nicht zugelassen – sie dürfen nicht auf das Ausstellungsgelände gebracht werden. Alle teilnehmenden Pferde benötigen:

Aufrechter Impfschutz gegen Pferdeinfluenza (EIV): Mindestens 1. und 2. Grundimmunisierung im Abstand von 4 – 6 Wochen, wobei die 2. Impfung nicht jünger wie 8 Tage und nicht älter als 6 Monate sein darf.

Aufrechter Impfschutz gegen Herpes – Virusabort (EHV 1 und EHV 4):
Mindestens 1. und 2. Grundimmunisierung im Abstand von 4 – 6 Wochen, wobei die 2. Impfung nicht jünger wie 8 Tage und nicht älter als 6 Monate sein darf.
Zusätzliche Vorgabe für Pferde, welche nicht aus Österreich anreisen:
Einreise ausschließlich mit einer 30-Tage gültigen Veterinärbescheinigung TRACES „EQUI-INTRA-IND“ für Equiden gem. Artikel 92/2/a der VO (EU) 2020/688 (Versandort = Bestimmungsort, berechtigt innerhalb der Gültigkeit die Rückkehr in den angeführten Abgangsbetrieb)

Nachweis eines Coggins-Tests (EIA) mit negativem Ergebnis (Vorlage des Befundes und/oder Eintragung im Equidenpass – Gültigkeit 1 Jahr) Der Pferde- / Equidenpass muss beim Einlass in das Veranstaltungsgelände abgegeben werden.
Hier erfolgt auch ein veterinärmedizinischer Eingangscheck. Pferde dürfen keinesfalls an den hinteren Hufen beschlagen sein. Pferde die auch an den Hinterhufen beschlagen sind, werden beim Eingangscheck zurückgewiesen!

15. Grenzbestimmungen:
Die für den Grenzübertritt erforderlichen Bestimmungen zur Einreise nach Österreich werden den betroffenen Pferdebesitzern gesondert mitgeteilt.

16. Zusatzbestimmungen:
Foto- und Filmaufnahmen sind nur für den privaten Gebrauch gestattet. Ausgewählte Pressevertreter und Fotografen werden akkreditiert. Jeder Aussteller erklärt seine Zustimmung, dass er selbst oder seine Vertreter und seine Pferde auf Fotos, Videos, digitalen und sozialen Medien abgebildet werden können (DSGVO Bestimmungen).
Die Veröffentlichungsrechte liegen ausschließlich beim HPT. Das Rauchen ist in allen Stallungen, Zeltstallungen und Hallen ausnahmslos verboten.
Für Hunde besteht am gesamten Ausstellungsgelände Leinenpflicht – wir ersuchen auf die Mitnahme von Hunden gänzlich zu verzichten.

Campieren ist am gesamten Ausstellungsgelände ausdrücklich untersagt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, wenn notwendig von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.