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Grundsätze UZB Haflinger Pferdezuchtverband Tirol

1. Allgemeine Angaben zur Zuchtorganisation

Haflinger Pferdezuchtverband Tirol
Schlossallee 27 - 29, 6341 Ebbs

2. Grundsätze

2.1. Grundsätze über Abstammungsaufzeichnungen

2.1.1 Anzahl der Vorgenerationen
Im Zuchtbuch der Rasse Haflinger sind mindestens 4 väterliche und 4 mütterliche Vorgenerationen der Rasse Haflinger zu erfassen.

2.1.2. Angaben zum Zuchttier und Vorfahren
a) Name, Rasse, Kennzeichnung bzw. sonstige Art der Identifizierung
b) Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht
c) Züchter
d) Zuchtbuchabteilung
e) Eltern
f) Weitere Inhalte der Abstammungsaufzeichnung:
- Name und Anschrift der für die Rasse Haflinger anerkannten Zuchtorganisation.
- Beschreibung der Exterieur- und Interieurmerkmale gemäß den jeweiligen Kriterien des entsprechenden Eintragungsabschnittes der Hauptabteilung.
- Bei Hengsten die Linienbezeichnung A, B, M, N, S, St oder W.

2.2. Rassemerkmale

2.2.1. Allgemeine Beschreibung und Verwendung
Ein ausdrucksvoller vielseitig verwendbarer mit Reitpferdepoints ausgestatteter edler gutmütiger genügsamer leistungsbereiter Haflinger mit gutem Charakter, welcher für Reitund Fahrzwecke jeglicher Art für Kinder und Erwachsene verwendbar ist. Auch als Zug- oder Wirtschaftspferd kann er noch verwendet werden.

Genealogisch werden die 7 Blutlinien A, B, M, N, S, St und W unterschieden.

2.2.2. Äußere Erscheinung
Farbe und Abzeichen;
Grundfarben - alle Fuchsfarben, vom Lichtfuchs bis zum Kohlfuchs sind möglich. Die Farbe soll satt und klar sein, Stichelhaare und Aalstrich sind unerwünscht. Kopfabzeichen sind zulässig, Beinabzeichen sind unerwünscht. Helles oder weißes Langhaar ist erwünscht, leicht rötliches Langhaar wird toleriert, rotes, graumeliertes bis graues Langhaar ist unerwünscht.

Größe: Stute: Hengst:
Idealmaße Stockmaß-Widerrist 143 – 149 cm 144 – 152 cm
Idealmaße Rohrbeinumfang 18 – 19 cm 18,5 – 20,5 cm

2.2.3. Körperbau
Erwünscht ist ein harmonischer, für ein universell verwendbares Freizeitpferd geeigneter Körperbau. Dazu gehören:

  • Kopf: Edler Kopf mit großem Auge, leicht konkaver Nasenlinie und guter Ganaschenfreiheit.
  • Hals: Gut geformter Hals, genügend lang und mit einem leichten Genick ausgestattet.
  • Vorhand: Gut bemuskelte, lange, schräge Schulter mit markantem Widerrist und genügend Brustbreite.
  • Mittelhand: Ausreichend lange und tiefe Mittelhand, mit einem straffen aber elastischen Rücken mit guter Verbindung zur Vor- und Hinterhand, längsovaler Rippenwölbung und genügend langer Hinterrippe.
  • Hinterhand: Gut geformte, bemuskelte, genügend lange, nicht zu breite und zu stark gespaltene Kruppe.
  • Fundament: Stabiles, korrektes, trockenes, mit gut ausgeprägten Gelenken und widerstandsfähigen Hufen ausgestattetes Fundament.

2.2.4. Bewegungsablauf
Schreitender gleichmäßiger Schritt, energischer schwungvoll elastischer Trab, mit Bergauftendenz gesprungene Galoppade bei Taktsicherheit, gutem Raumgriff und guter Korrektheit.

2.2.5. Innere Eigenschaften/Gesundheit
Erwünscht ist ein gesundes, fruchtbares, charakterstarkes, gutmütiges, robustes, vielseitig verwendbares, leistungsbereites und leistungsfähiges, leichtfuttriges, widerstandsfähiges, leicht akklimatisationsfähiges, für alle Verwendungsarten geeignetes Pferd. Insbesondere gilt dies für den Einsatz im sportlichen Freizeitbereich.

Ein hervorragender Charakter ohne Mängel und ein ausgeglichenes Temperament sind grundsätzliche Anforderungen.

2.2.6. nicht erwünschte gesundheitliche Mängel
Als solche gelten:
a) Nabelbruch oder offene Bauchdecke
b) Kieferanomalien: Papageien- und Karpfengebiss
c) erbliche Kniegelenksluxation (Aushängen)
d) angeborener Kryptorchismus (Spitzhengst)
e) angeborene Hufanomalien, ungleiche Hufe, Platt- und Bockhufe
f) Sommerekzem
g) Mondblindheit
h) Kehlkopfpfeifen
i) Sarkoide

2.3. Kennzeichnung

Die Kennzeichnung wird für den jeweiligen räumlichen Tätigkeitsbereich nach den dort geltenden nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt.
Die elektronische Kennzeichnung wird durch Implantieren eines Transponders entsprechend den EU-Richtlinien für Equiden durchgeführt.
Bei alternativer Kennzeichnung hat diese durch einen Brand und eine DNA – Analyse zu erfolgen. Der Brand muss dabei am linken Schenkel auf Höhe des Kniegelenkes erfolgen.
Größe, Form und Lage der Brandzeichen sowie die verwendeten Buchstaben und Zahlen sind grafisch und in Worten in den Abstammungsaufzeichnungen schriftlich festzuhalten.

2.4. Wesentliche züchterische Zwecke

Das Zuchtziel für die Rasse Haflinger ist definiert in der Erhaltung eines reinrassigen Haflingers bei Gewährleistung eines Linienerhaltes unter Berücksichtigung der definierten Rassenmerkmale.
Das Ziel ist eine Verwendung für Reit- und Fahrzwecke jeglicher Art für Kinder und Erwachsene. Die Eignung als Zug- und Wirtschaftspferd ist ebenfalls möglich.

Das Zuchtziel soll ausschließlich durch Reinzucht und Selektion erreicht werden. Als Selektionsparameter werden Vorfahrensleistungen, Gesundheitsparameter sowie Exterieureigenschaften und die Leistungsveranlagung laut Anhang Kapitel I bis II herangezogen.

2.5. Aufbau des Zuchtbuches

Die Hauptabteilung für ein Zuchtbuch der Rasse Haflinger ist zumindest in folgende Abteilungen zu gliedern:

Hengste Stuten
Grundbuch Grundbuch
Haupthengstbuch Hauptstutbuch

Die Hauptabteilung ist in die Abteilungen Grundbuch, Hauptstutbuch und Haupthengstbuch unterteilt.
In die verschiedenen Abteilungen werden nur Pferde eingetragen, die den jeweiligen Anforderungen entsprechen.

2.5.1. Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch)
Die Hauptabteilung ist in das Grundbuch und in das Haupthengstbuch untergliedert.

Grundbuch
Eingetragen werden alle männlichen Tiere, deren Eltern in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs der Rasse Haflinger eingetragen sind, aber nicht in das Haupthengstbuch eingetragen werden können.

Haupthengstbuch
Eingetragen werden dreijährige und ältere Hengste, die folgende Kriterien erfüllen:
a) deren Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen sind
b) die selbst bei der Beurteilung der äußeren Erscheinung mit einem Mindestalter von 2,5 Jahren gemäß dem Beurteilungssystem im Anhang I eine Gesamtnote mit mindestens 75 Punkte oder eine Gesamtnote von 7,50 erhalten haben, wobei die Einzelnote 6,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf
c) die bei der Beurteilung der Leistungsveranlagung eine Hengstleistungsprüfung auf Station gemäß Anhang II mit einem Mindestalter von 3 Jahren absolviert haben und dabei bei keiner der Teilprüfungen die Einzelnote 5,0 unterschreiten sowie die Gesamtnote 6,5 oder 70 Indexpunkte erreichen.
d) die frei von unerwünschten gesundheitlichen Mängeln sind.

2.5.2. Zuchtbuch für Stuten (Stutbuch)
Die Hauptabteilung ist in das Grundbuch und in das Hauptstutbuch untergliedert.

Grundbuch
Eingetragen werden alle weiblichen Tiere, deren Eltern in die Hauptabteilung des Zuchtbuchs der Rasse Haflinger eingetragen sind, aber nicht in das Hauptstutbuch eingetragen werden können.

Hauptstutbuch
Eingetragen werden dreijährige und ältere Stuten, die folgende Kriterien erfüllen:
a) deren Eltern in der Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen sind
b) die selbst bei der Beurteilung der äußeren Erscheinung mit einem Mindestalter von 3 Jahren gemäß dem Beurteilungssystem im Anhang I eine Gesamtnote mit mindestens 70 Punkte oder eine Gesamtnote von 7,00 erhalten haben, wobei die Einzelnote 5,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf
c) die frei von unerwünschten gesundheitlichen Mängeln sind.

2.5.3. Eintragung von Pferden aus anderen Zuchtpopulationen
Pferde der Rasse Haflinger aus anderen Zuchtpopulationen werden gemäß ihren Leistungskriterien in die entsprechende Abteilung des Zuchtbuches eingetragen. Sind die Leistungskriterien nicht vergleichbar, so kommen diese Pferde bis zur nächstmöglichen Vorstellung zur Überprüfung oder dem Nachweis der entsprechenden Leistungskriterien in das ihrem Geschlecht entsprechende Grundbuch.
Bei der Übernahme von Zuchttieren, die bisher im Zuchtbuch einer anderen Zuchtorganisation eingetragen oder vermerkt waren, müssen diese unter ihrem bisherigen Namen eingetragen werden.

2.6. Ahnenreihen

Herkunft: Aus bodenständigen Kleinpferden und dem Halbblutorientalen 133 El`Bedavi XXII (1868) mit dem Hengst 249 Folie (1874) als Begründer der Haflinger-Rasse.
Die väterlichen Ahnenreihen müssen auf den Hengst 249 Folie 1874 und damit auf die Linienbegründer A – Anselmo (1926), B – Bolzano (1915), M – Massimo (1927), N – Nibbio (1920), S – Stelvio (1923), St – Student (1927) und W – Willi (1921) zurückreichen.
Pferde der Rasse Haflinger müssen 4 Vorgenerationen der Rasse Haflinger aufweisen und dürfen maximal 1,56 % zusätzliche Arabisierung aufweisen. Der Anteil der zusätzlichen Arabisierung ist hinter dem Namen auf 2 Kommastellen gerundet anzuführen.

3. Schlussbemerkungen

Zur Umsetzung der Vorgaben des Ursprungszuchtbuches für Pferde der Rasse Haflinger sind die anerkannten Zuchtorganisationen, die ein Filialzuchtbuch gemäß den gegenständlichen Vorgaben dieses Ursprungszuchtbuches führen, zur Kontaktaufnahme mit der Ursprungszuchtbuch führenden Organisation angehalten.
Für Pferde der Rasse Haflinger anerkannte Zuchtorganisationen, die ein Filialzuchtbuch gemäß den gegenständlichen Vorgaben dieses Ursprungszuchtbuches führen, sind zur Einhaltung der genannten Zuchtziele und der Vorgaben zur Erreichung derselbigen verpflichtet. Insbesondere müssen diese für einen Linien- und Farberhalt der Rasse Haflinger Sorge tragen und die Weiterentwicklung der Rasse ausschließlich durch den Einsatz von Reinzucht und Selektion als Zuchtmethoden gewährleisten.

Der HPT veröffentlicht den jeweils aktuellen Stand des Grundsatzdokuments auf seiner Website.

Anhang I

Bewertung der äußeren Erscheinung der Zuchtpferde

Maßgeblich für die Beurteilung der äußeren Erscheinung sind nachfolgende 11 bzw. 12 Merkmale:

Stuten:

  • Typ (T)
  • Kopf (K)
  • Hals (H)
  • Vorhand (VH)
  • Mittelhand (MH)
  • Hinterhand (HH)
  • Vordergliedmaßen (VG)
  • Hintergliedmaßen (HG)
  • Gangkorrektheit (GK)
  • Schritt (S)
  • Gangmechanik im Trab (GT)

Hengste:

  • Typ (T)
  • Kopf (K)
  • Hals (H)
  • Vorhand (VH)
  • Mittelhand (MH)
  • Hinterhand (HH)
  • Vordergliedmaßen (VG)
  • Hintergliedmaßen (HG)
  • Gangkorrektheit (GK)
  • Schritt (S)
  • Gangmechanik im Trab (GT)
  • Galopp (G)

Die Beurteilung der einzelnen Merkmale erfolgt in einem beschreibenden Wertnotensystem, welches dem folgenden Schema entspricht. Zur besseren Differenzierung können auch Zwischennoten vergeben werden.

Beurteilungsschema:
10 = ausgezeichnet
9 = sehr gut
8 = gut
7 = ziemlich gut
6 = befriedigend
5 = ausreichend
4 = mangelhaft
3 = ziemlich schlecht
2 = schlecht
1 = sehr schlecht
0 = nicht ausgeführt

Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der durchschnittlichen Wertnote der
Einzelmerkmale und wird auf 2 Kommastellen gerundet.

Das Vermessen der Pferde gibt Aufschluss über den Körperbau, die Konstitution und die
Verwendungsmöglichkeit der Pferde. Folgende Maße sind mindestens zu nehmen:

  • Stockmaß-Widerrist (Angabe in Zentimeter)
  • Rohrbein (Angabe in vollen und halben Zentimeter)

Anhang II

Leistungsveranlagung Hengste

Das Mindestalter der Hengste beträgt 3 Jahre.
Zur Beurteilung der Leistungsveranlagung müssen Hengste eine mindestens 30-tägige Stationsprüfung absolvieren. Die Stationsprüfung besteht aus einer beurteilten Vorprüfungsphase (Training) und einer Abschlussprüfung.
Die Beurteilung hat mindestens in den Merkmalskomplexen Interieur, Grundgangartenprüfung, Geländeprüfung, Freispringen, Sprungmanier Gelände, Fahranlage Einspänner und Zugwilligkeit zu erfolgen.

Die Mindestanzahl der Vergleichstiere beträgt 3 Hengste, wobei diese auch vergleichbaren Kleinpferderassen zugeordnet werden können.

Die Einzelmerkmale sind mindestens wie folgt zu erfassen und bei der Ergebnisdarstellung inklusive der Gewichtung anzuführen:

Unbenannt

Die Beurteilung der einzelnen Merkmale erfolgt in einem beschreibenden Wertnotensystem, welches dem folgenden Schema entspricht. Zur besseren Differenzierung können auch Zwischennoten vergeben werden.

Beurteilungsschema:
10 = ausgezeichnet
9 = sehr gut
8 = gut
7 = ziemlich gut
6 = befriedigend
5 = ausreichend
4 = mangelhaft
3 = ziemlich schlecht
2 = schlecht
1 = sehr schlecht
0 = nicht ausgeführt

Das Gesamtergebnis errechnet sich aus den einzelnen Wertnoten inklusive der Gewichtungen. Die Zuchtorganisation hat die Form der Ergebnisdarstellung ausdrücklich anzuführen. Wird das Gesamtergebnis in Form eines Index ausgewiesen, so sind der Prüfungsdurchschnitt und die jeweiligen Abweichungen des Einzeltieres zum Prüfungsdurchschnitt anzugeben.