Das Zuchtziel
Haflinger Pferdezuchtverband Tirol
Rasse
Das Haflinger Pferd
Herkunft
Aus bodenständigen Kleinpferden und dem Halbblutorientalen 133 El`Bedavi XXII (1868) mit dem Hengst 249 Folie als Begründer der Haflinger Rasse
Abstammung
Eine Einkreuzung mit einem Pferd einer anderen Rasse ist nach dem
Hengst Folie, ist auf Hengstseite nicht erlaubt. Bei Stuten gilt das Schließen des Zuchtbuches 1920. Reinzucht ist eine primäre Vorgabe beim Zuchtziel des Haflinger Pferdezuchtverbandes Tirol der für diese Rasse auch das Ursprungszuchtbuch führt. Hengste und Stuten müssen daher derzeit bis zu 20 Generationen und mehr reingezogen sein. Jede Zufuhr von Fremdblut ist nach Beginn des Zuchtbuches verboten und es gilt 0,0 % Fremdblut.
Äußere Erscheinung
Farbe
Fuchsfarben vom Lichtfuchs bis Kohlfuchs mit lichtem Langhaar.
Farbunreinheiten in der Grundfarbe, wie Stichelhaar oder „Edelflecken“ sind
unerwünscht und werden negativ beurteilt, bis zum Ausschluss aus Buch I und
II. Farbunreinheiten im Langhaar sind unerwünscht und werden negativ
beurteilt, bis zum Ausschluss aus Buch I und II.
Abzeichen
Kopfabzeichen sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung, zuviel Abzeichen sind unerwünscht und können bis zum Ausschluss führen. Beinabzeichen sind nicht erwünscht, werden aber bis zu einem Beinabzeichen bis halbe Schiene nicht negativ beurteilt, zwei Beinabzeichen werden mit einem Punkt Abzug beurteilt, drei Beinabzeichen mit 2 Punkten Abzug, vier Beinabzeichen bedeuten den Ausschluss aus Buch I und II. Beinabzeichen über das Sprunggelenk bedeuten ebenfalls den Ausschluss aus Buch I und II.
Größe
Von 140 bis 150 cm Sollmaß. Das Mindestmaß wird nicht unterschritten, ein Nichterreichen führt zum Ausschluss aus Buch I und II. Das Höchstmaß kann überschritten werden, bei entsprechend guter Exterieurbeurteilung.
Typ
Erwünscht ist das Erscheinungsbild eines eleganten und harmonischen Pferdes. Hierzu gehören ein trockener und ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, gut
geformter Hals, ein genügend langes und elastisches Mittelstück, eine gute nicht zu abgezogene und nicht zu kurze Kruppe, eine plastische Bemuskelung sowie korrekte, klare Gliedmaßen mit guten Gelenken. Zuchthengste und -stuten sollen über einen deutlichen Geschlechtsausdruck verfügen.Unerwünscht ist, insbesondere ein derbes, plumpes, unsportliches Erscheinungsbild, ein grober Kopf, verschwommene Konturen, unklare Gelenke und ein derbes Fundament mit viel Behang, sowie fehlender Geschlechtsausdruck.
Körperbau
Erwünscht ist
- 1. Der Kopf soll edel und trocken sein, in der Größe harmonisch zum Pferd passen, mit einem großen nach vorne gerichteten Auge und weiten Nüstern. Der Kopf soll auch genügend Genickfreiheit, eine korrekte Stellung des Ohres und eine gute Ganaschenfreiheit aufweisen.
- 2. Die Halsung soll mittellang sein und sich zum Kopf hin verjüngen, mit wenig Unterhals und nicht zu breit sein.
- 3. Ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist, eine große, schräg gelagerte Schulter und ausreichende Brusttiefe, sind die markantesten Merkmale der Vorhand.
- 4. Der Rücken soll mittellang und gut bemuskelt sein sowie in der Bewegung Schwingung, Tragkraft und Gleichgewicht vereinen.
- 5. Für die Hinterhand gilt eine lange, leicht geneigte, nicht zu stark abgezogene und nicht zu stark gespaltene, kräftig bemuskelte Kruppe. Der Schweif soll nicht zu tief angesetzt sein.
- 6. Insgesamt gilt eine harmonische Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand.
- 7. Das Fundament soll insbesondere durch eine korrekte Stellung mit klar ausgeprägten Gelenken überzeugen, bei einem breiten und flachen Vorderfußwurzelgelenk und einem breiten, kräftigen Sprunggelenk. Von hinten und vorn gesehen eine gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen geradegestelltes Vorderbein und ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden sind erwünscht. Die Fessel sollen lang und gut entwickelt sein. Die Hufe rund, klar und hart.
- 8. Der Gang soll möglichst korrekt, elastisch und taktrein, ohne gravierende Fehler sein.
- 9. Das Pferd soll über einen möglichst guten Raumgriff verfügen, bei nicht zu flachen Gängen.
- 10. Insbesondere gilt ein hervorragender Charakter ohne Mängel und ein ausgeglichenes Temperament als Zuchtziel.
Unerwünscht ist
- 1. Ein insgesamt unharmonischer Körperbau und ein fehlender Geschlechtsausdruck.
- 2. Ein derber oder zu großer Kopf, eine Ramsnase aber auch ein zu breiter oder zu kleiner Kopf sind unerwünscht. Ebenso Gebißfehler wie Hecht- oder Karpfengebiß. Das Ohr soll nicht zu lange sein.
- 3. Insbesondere eine kurze, schwere oder tief angesetzte Halsung.
- 4. Eine kleine, steile Schulter, ein kurzer oder wenig markanter Widerrist.
- 5. Ein zu kurzer oder überlanger, ein weicher oder zu straffer Rücken sowie eine feste oder aufgewölbte Nierenpartie sowie geringe Brusttiefe und hochgezogene Flanken.
- 6. Eine kurze oder gerade Kruppe mit hohem Schweifansatz oder eine zu breite oder stark gespaltene Kruppe.
- 7. Unkorrekte Gliedmaßen; hierzu gehören kleine, schmale oder eingeschnürte Gelenke, schwache oder zu massive Röhrbeine und kurze, steile oder überlange oder zu weiche Fesseln sowie zu kleine oder zu steile Hufe, insbesondere mit nach innen oder nach außen gerichteten Trachten, sowie zehenenge- oder zehenweite, vorderfußwurzelenge- oder vorderfußwurzelweite, sprunggelenksenge- oder sprunggelenksweite Stellungen.
- Weiters unerwünscht sind rück- oder vorbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder faßbeinige Gliedmaßenstellungen.
Bewegungsablauf
Grundgangarten
Erwünscht sind fleißige, taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt, Galopp 3-Takt).
Der Bewegungsablauf im Schritt soll losgelassen, energisch und erhaben sein bei klarem Ab- und Auffußen.Der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei erkennbarer Schwebephase elastisch, schwungvoll, leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balance ausgestattet sein.
Der aus aktiv arbeitender, deutlich abfußender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden.
Etwas Knieaktion ist erwünscht. Insbesondere der Galopp soll einen deutlich vorwärts-aufwärts gesprungenen Ablauf aufweisen.
Unerwünscht sind insbesondere kurze, flache und unelastische Bewegungen bei festgehaltenem Rücken, schwerfällige, auf die Vorhand fallende oder untaktmäßige Bewegungen sowie schwankende und schaukelnde oder deutlich bügelnde, drehende, bodenenge, zehenenge, bodenweite bzw. zehenweite Bewegungen und zu hohe Knieaktion.
Innere Eigenschaften und Gesundheit
Erwünscht ist ein charakterstarkes, gutmütiges, robustes, vielseitig verwendbares, leistungsbereites und leistungsfähiges, leichtfutteriges, widerstandsfähiges, leicht akklimatisationsfähiges, für alle Verwendungsarten geeignetes Pferd.
Insbesondere gilt dies für Reiten, Fahren, Voltigieren im Freizeitbereich, weniger im Sportbereich, aber auch für den Arbeitseinsatz als Zug- und Tragtier.
Zur Erkennung der Leistungsveranlagung werden im Fohlenalter und im Alter von einem Jahr, vor der Zuchtbucheintragung folgende Merkmale überprüft:
Was wird überprüft?
- 1. Charakter und Temperament
- 2. Exterieur
- 3. Grundgangarten (Schritt und Trab)
- 4. Gesundheitliche Mängel
Stutbucheintragung und Körung
Was wird durch internationale Richter (aus der Richterliste der Welt Haflinger Vereinigung) beurteilt?
- 1. Charakter und Temperament
- 2. Exterieur
- 3. Grundgangarten (Schritt und Trab, gewünscht auch Galopp)
- 4. Gesundheitliche Mängel
- Bei der Körung und Zuchtbucheintragung kann Freilaufen überprüft werden.
Die Stutbuchaufnahme und die Hengstkörung sind ebenso endgültige Entscheidungen wie vorherige Zuchtbeurteilungen, die Beurteilungen werden nicht mehr nach oben und nach unten im nachhinein und bei einer späteren Vorführung revidiert. Ein Scheitern an der Mindestpunkteanzahl bedeutet ein endgültiges Ausscheiden.
Die Maße für die Zuchtbucheintragung werden im Alter von 3 Jahren genommen. Diese Maße entsprechen den im Zuchtziel angegebenen Mindest- und Höchstmaßen.
Ein Scheitern am Mindestmaß im Alter von 3 Jahren, bedeutet den endgültigen Ausschluß aus dem Hauptstammbuch. Eine Vorstellung von Pferden aus dem Zuchtgebiet Tirol ist nur bis zum Alter von 4 Jahren möglich, in diesem Alter erhöht sich jedoch das Mindestmaß.
Ein endgültiges Maß wird im Alter von 6 Jahren genommen und im Zuchtbuch vermerkt.