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Deckstationen

Deckstationen

Deckstation Ihr Ansprechpartner Anschrift Telefon
Ebbs Thomas Jäger Fohlenhof Ebbs
Schloßallee 27
6341 Ebbs
+43 664 8418858
Hohenems Renata Mayerhofer Rainhofstraße 16
6845 Hohenems
+43 676 9690740
Ötztal-Bahnhof Markus Kleinheinz Riedern 7
6430 Ötztal-Bahnhof
+43 664 4121029
Gries im Sellrain Johann Haselwanter Haus Nr. 1
6182 Gries im Sellrain
+43 664 733 93 438
Kuchl Matthias Lacher Weißenbach 6
5431 Kuchl
+43 664 5584951
Längenfeld Familie Hausegger Espan 51
6444 Längenfeld
+43 664 5223761
Lavant Sebastian Winkler Lavant 24
9906 Lavant
+43 664 2029278
Pfunds Julia & Mario Mark Eila 317
6542 Pfunds
+43 650 4024250
Reutte Familie Paulsteiner Unterpinswang 23
6600 Pinswang
+43 699 19263 085
Weer Anneliese Kirchmair Lende 3
6114 Weer
+43 650 9709690
Zams Manfred Hueber Pfarrgasse 6
6511 Zams
+43 650 4169167

Deckbedingungen beim Haflinger Pferdezuchtverband Tirol

Folgende Punkte müssen ausnahmslos eingehalten werden:

  • Die Deckperiode beginnt ausnahmslos am 01. März und endet mit 30. Juni jeden Jahres.
  • Gedeckt werden dürfen: reingezogene Haflingerstuten, die mindestens drei Jahre (im Kalenderjahr der Bedeckung das 3. Lebensjahr vollenden) oder älter sind, den Mindestanforderungen des Zuchtprogrammes entsprechen (goldene Hülle Pferdepass Grundbuch I), beim HPT registriert sind und der Besitzer Mitglied eines Vereines ist, der dem HPT angeschlossen ist. Ist das Pferd nicht beim HPT registriert oder der Besitzer kein Mitglied eines Tiroler Vereines, bedarf es einer schriftlichen Deckerlaubnis des Verbandes.
  • Alle Stuten, die gedeckt werden, müssen im Vorfeld der Anpaarung auf „Inzucht bis zur 3. Generation“ geprüft werden. Bei Unklarheiten bzw. Unsicherheit bietet das Verbandsbüro in Ebbs jederzeit gerne Hilfestellung an.
  • Dreijährige Stuten dürfen gedeckt werden bevor sie auf der Stutbuchaufnahme vorgestellt worden sind, wenn sie einen Pferdepass Grundbuch I (goldene Hülle) besitzen.
  • Nicht gedeckt werden dürfen vierjährige oder ältere Stuten die noch nicht bei einer Stutbuchaufnahme vorgestellt wurden (auch nicht wenn sie einen Pferdepass Grundbuch I besitzen).
  • Nicht gedeckt werden dürfen Haflingerstuten die nicht den Mindestanforderungen des Zuchtprogrammes entsprechen (rote Hülle Pferdepass Grundbuch).
  • Alle Stuten die älter als vier Jahre sind und kein Fohlen bei Fuß haben, müssen eine „CERVIX – Tupferprobe“, die nicht älter als 28 Tage ist, vor der Bedeckung vorlegen.
  • Alle ausländischen Stuten die belegt werden, müssen eine schriftliche Deckerlaubnis der Verbandsleitung und eine „CERVIX – Tupferprobe“, nicht älter als 28 Tage, vor der Bedeckung vorlegen.
  • Wechselsprünge sind ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung des Verbandes zugelassen. Bei Erteilung einer solchen Genehmigung wird die gesamte Deckgebühr ein zweites Mal eingehoben und es muss auch ein eigener Deckschein ausgestellt werden, mit dem Vermerk „Wechselsprung“ und Angabe des ersten Hengstes.

ACHTUNG:

  • Vom Hengsthalter werden keine Deckgebühren mehr eingehoben, es ist lediglich notwendig das Formular „Abrechnung Decktaxe“ ausgefüllt und unterzeichnet vom Besitzer der gedeckten Stute an das Verbandsbüro zu übermitteln. Die komplette Abrechnung der Deckgebühr wird vom HPT verrechnet und vorzugsweise mit Abbuchungsauftrag eingehoben.

Deckgebühren

Züchter Gebühr
Mitglieder HPT EUR 275,--
Ausländische Mitglieder HPT EUR 500,--
Nichtmitglieder HPT EUR 750,--

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.